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REISE - UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (Stand 01.10.2008)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Natur- & Erlebnisreisen GmbH & Co. KG, Hastedter Heerstraße 211, 28207 Bremen (nachfolgend SCHÖNER TAUCHEN abgekürzt) wird teils als Reiseveranstalter, teils als Reisevermittler tätig. Ob für die von Ihnen gebuchte Reise die nachstehenden Veranstaltungsbedingungen (A) und / oder die Vermittlungsbedingungen (B) gelten, entnehmen Sie bitte der Erklärung in Ihrer Reisebestätigung. Neben den vorrangigen Erklärungen in der Reisebestätigung sind die nachfolgenden Bestimmungen Grundlage des zwischen uns getroffenen Vertrages:
A) VERANSTALTUNGSBEDINGUNGEN
1) Anmeldung / Buchungsbestätigung:
Ihre Reiseanmeldung ist bindendes Angebot an SCHÖNER TAUCHEN zum Abschluss eines Reisevertrages. Dieser kommt mit der Buchungsbestätigung durch Schöner Tauchen zustande, die in angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen erklärt sein muss. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für beide verbindlich, wenn auf die Änderung in der Buchungsbestätigung hingewiesen wurde und Sie nicht innerhalb von 10 Tagen widersprechen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer in deren Namen. Der Anmelder haftet neben den von ihm Vertretenen selbst für deren Reisepreis und gegebenenfalls Rücktrittsgebühren.
2) Bezahlung:
Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen "Sicherungsschein" der R + V Versicherung zur Absicherung Ihrer Zahlungen. Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ist die Anzahlung in Höhe von EURO 100,- pro Person zu leisten. Bei Tauchkreuzfahrten und einigen anderen Reisen kann diese höher sein. Der Restbetrag ist spätestens einen Monat vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen werden schnellstmöglich nach Zahlung des vollständigen Reisepreises ausgehändigt. Sofern in der Ausschreibung oder Bestätigung einer Reise auf besondere Zahlungsbedingungen hingewiesen wird, haben diese Gültigkeit. Für eventuelle Mehrkosten oder Probleme, die sich aus verspäteten Zahlungen ergeben haftet der Reisende.
3) Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung und, soweit gegeben, aus dem Prospekt von SCHÖNER TAUCHEN. Orts- bzw. Hotelprospekte, die nicht von SCHÖNER TAUCHEN stammen, haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistungspflicht. Nebenabreden, die den Umfang der erfassten Leistungen erweitern, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Soweit SCHÖNER TAUCHEN in seinem Angebot und in der Reisebestätigung auf die Vermittlung einzelner Leistungen, insbesondere von Flügen hinweist, ist SCHÖNER TAUCHEN kein Luftfrachtführer, sondern bestätigt nur das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Luftbeförderungsvertrages zwischen Fluglinie und dem Kunden.
4) Leistungs- und Preisänderungen, Absage:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Reisevertragsschluß notwendig werden und nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben unberührt. SCHÖNER TAUCHEN verpflichtet sich, dem Reisenden solche Leistungsabänderungen unverzüglich bekannt zu geben, soweit dies möglich und die Abweichung nicht lediglich geringfügig und dem Kunden auch ohne gesonderte Kenntnisnahme zumutbar ist. SCHÖNER TAUCHEN behält sich vor, die mit der Buchungsbestätigung genannten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann SCHÖNER TAUCHEN den Reisepreis wie folgt erhöhen: a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann SCHÖNER TAUCHEN vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann SCHÖNER TAUCHEN vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber SCHÖNER TAUCHEN erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für SCHÖNER TAUCHEN verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für SCHÖNER TAUCHEN nicht vorhersehbar waren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Übersteigen diese Preiserhöhungen 5% des Reisepreises, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts von dem Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich erklärt werden, geleistete Zahlungen werden von SCHÖNER TAUCHEN dann unverzüglich zurückerstattet.
5) Rücktritt vor Reisebeginn, Umbuchung:
Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Kündigung wird mit Zugang bei SCHÖNER TAUCHEN wirksam. Dem Kunden wird empfohlen, diese Erklärung schriftlich abzugeben. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. In diesen Fällen verlangt SCHÖNER TAUCHEN anstelle des Reisepreises eine angemessene Entschädigung, die entsprechend Paragraph 651 i III BGB wie folgt pauschaliert ist:

Landarrangement mit oder ohne Flug:
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab 30. Tag bis 26. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 25. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
ab 14. Tag bis 3. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises

Kreuzfahrten, Bootscharter und extra ausgearbeitete Reisen:
Bis zum 56. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, danach 80%.

Sofern in der Ausschreibung oder Bestätigung einer Reise auf besondere Stornobedingungen hingewiesen wird haben diese Gültigkeit. SCHÖNER TAUCHEN behält sich im Einzelfall eine konkrete höhere Schadensberechnung vor. Hier nicht besonders aufgeführte Reisen oder Reisearten werden gegebenenfalls nach vergleichbaren Grundsätzen pauschaliert. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, daß SCHÖNER TAUCHEN keine oder erheblich geringere Aufwendungen aus dem Rücktritt entstanden sind.
6) Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nach Antritt der Reise kann der Kunde nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen vom Reisevertrag zurücktreten, für die Folgen wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Tritt der Kunde aus anderen Gründen zurück oder nimmt einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so behält SCHÖNER TAUCHEN den Anspruch auf den Reisepreis. SCHÖNER TAUCHEN wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der dort ersparten Aufwendungen bemühen. Dies gilt nicht, wenn die Leistungen unerheblich sind oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. SCHÖNER TAUCHEN darf 20% des von den Leistungsträgern vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einbehalten.
7) Haftung:
SCHÖNER TAUCHEN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. SCHÖNER TAUCHEN ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, daß sie die zugesicherten Eigenschaften hat. Soweit in Reiseausschreibung, Reisebestätigung oder Prospekt ein Bestandteil der Reise, insbesondere z.B. ein Linienflug, lediglich als vermittelt bezeichnet ist, vermittelt SCHÖNER TAUCHEN Fremdleistungen. SCHÖNER TAUCHEN haftet dann nicht für die Durchführung der Reiseleistung, sondern nur für eine ordnungsgemäße Vermittlung. Insoweit gelten dann die Vermittlungsbedingungen (B).
8) Beschränkung der Haftung:
Für sämtliche vertragliche Schadensersatzansprüche der Reisekunden, sofern es nicht Körperschäden sind, haftet SCHÖNER TAUCHEN gegenüber dem Kunden beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Kunden durch SCHÖNER TAUCHEN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit SCHÖNER TAUCHEN für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet SCHÖNER TAUCHEN nicht, es sei denn, daß SCHÖNER TAUCHEN diese Fremdleistungen nicht ordnungsgemäß vermittelt hätte. Auf die Haftungsbeschränkungen, insbesondere des Warschauer Luftverkehrsabkommens sowie der IATA Regelungen, nach Paragraph 21 Luftverkehrsgesetz gesetzlich zwingend, wird der Kunde hingewiesen.
9) Mitwirkungspflicht:
Für den Fall eventuell auftretender Leistungsstörungen weisen wir den Reisenden auf die gesetzlich bestehende Mitwirkungs- bzw. Schadensminderungspflicht hin. Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhält, hat er SCHÖNER TAUCHEN umgehend zu benachrichtigen. Der Kunde ist insbesondere gehalten, seine Beanstandungen umgehend der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben, die beauftragt ist, für Abhilfe zu sorgen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so sind die Beanstandungen jeweils umgehend dem Leistungsträger und/oder SCHÖNER TAUCHEN mitzuteilen. Eine berechtigte Kündigung liegt erst vor, sofern nach angemessener Frist eine Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wird oder durch ein besonderes Interesse des Reisenden eine sofortige Selbsthilfe gerechtfertigt ist.
10) Ausschluß von Ansprüchen:
Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber SCHÖNER TAUCHEN geltend zu machen.
11) Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften:
Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Reisende selber verantwortlich. SCHÖNER TAUCHEN weist auf Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten für deutsche Staatsbürger in dem von ihr herausgegebenen Prospekt oder durch Unterrichtung bei Buchungsabschluss hin. Entstehen infolge fehlender persönlicher Vorraussetzungen (z.B. keine Beschaffung eines erforderlichen Visums) für die Reise Schwierigkeiten, so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder nur einzelne Leistungen in Anspruch nehmen. Es gelten dann hingegen die Rücktritts- und Stornierungsbedingungen unter Ziffer 5.
12) Empfehlung:
SCHÖNER TAUCHEN empfiehlt seinen Kunden den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittskostenversicherung.
13) Gesundheit, Sport- und Tauchkurse:
Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen Teilnahme an der Reise und gegen die Beteiligung an Sport- und Tauchkursen und sonstigen Programmen bestehen. Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchprogramme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben. Teilnehmer, die ein Tauchpaket buchen, versichern mit ihrer Anmeldung, dass sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen.
14) Verjährung:
Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters, bzw. das Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadenersatz und Kündigung) verjähren in Folge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 mS.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes ab folgenden Tag. Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
15) Gerichtsstand:
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist bei Aktivklagen des Reiseveranstalters der Ort des Firmensitzes von Natur- & Erlebnisreisen GmbH & Co. KG/ SCHÖNER TAUCHEN, Bremen.
16) Allgemeines:
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern in Prospekten/Angeboten bleibt vorbehalten, soweit diese nicht bereits Vertragsbestandteil geworden sind. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zufolge. Nebenabreden, auch die Änderung dieser Klausel, bedürfen der Bestätigung durch Natur- & Erlebnisreisen GmbH & Co. KG / SCHÖNER TAUCHEN.
B) VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN
1)
Soweit SCHÖNER TAUCHEN Vermittlungsleistungen erbringt, handelt sie grundsätzlich im Auftrag des jeweiligen Veranstalters / der Fluglinie, auch wenn die Rechnungsstellung in eigenem Namen erfolgt. Für den Reiseveranstalter / die Fluglinie vereinnahmte Gelder können daher grundsätzlich nur mit Zustimmung des Veranstalters zurückbezahlt werden.
2)
Zusätzlich beauftragt auch der Kunde und verpflichtet sich SCHÖNER TAUCHEN, die Buchung mit marktüblicher Sorgfalt vorzunehmen. Im Hinblick auf die arbeitsintensive Tätigkeit von SCHÖNER TAUCHEN gilt in Fällen des Rücktritts durch den Reisekunden:

a) Wird die Reiseanmeldung des Kunden durch SCHÖNER TAUCHEN nicht bestätigt, werden möglicherweise zwischenzeitlich geleistete Anzahlungsbeträge nach Überprüfung durch die Buchhaltung bargeldlos zurückerstattet.

b) Tritt der Reisekunde vor der Reisebestätigung von seiner Anmeldung zurück, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EURO 50,- pro Person sowie weitere nachgewiesene Telefon-, Telefax- oder sonstige Spesen gesondert erhoben. Weiter erstattet der Kunde eventuell von Reiseveranstaltern aufgrund ordnungsgemäß erfolgter Einbuchungen (vor Reisebestätigung) berechnete Gebühren.

c) Tritt der Kunde vom Reisevertrag vor Reisebeginn zurück, werden durch SCHÖNER TAUCHEN die pauschalierten Stornobedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters / der Fluglinie erhoben. Zusätzlich erhält SCHÖNER TAUCHEN als Buchungs- und Stornogebühr die volle Vermittlungsprovision, die SCHÖNER TAUCHEN im Falle der Durchführung der Reise vom Veranstalter erhalten hätte, bei Flugbuchungen wird neben den Stornokosten der Fluglinie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EURO 100,- pro Person berechnet. Weiter werden auch hier angefallene Telefon- oder Telefaxgebühren für die Stornierung gegebenenfalls gesondert berechnet.

d) Werden durch Fluglinie / Veranstalter in gesetzlich zulässiger Weise zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt Preiserhöhungen vorgenommen, so ist der Kunde zur erhöhten Zahlung an SCHÖNER TAUCHEN verpflichtet. Übersteigen solche Erhöhungen 5%, kann der Kunde ohne Zahlung eines Entgeltes innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Erhöhung vom Vertrag zurücktreten.
3)
SCHÖNER TAUCHEN haftet nicht für sorgfältige und mängelfreie Erbringung der vermittelten Reiseleistungen des Veranstalters. Für den Rücktritt, die Stornierung oder für Umbuchungen durch den Kunden vor Reisebeginn gelten die jeweiligen Bestimmungen des Veranstalters, die bei SCHÖNER TAUCHEN eingesehen werden können. SCHÖNER TAUCHEN wird sich jedoch im Falle des Rücktritts oder bei Mängeln der Reise beim jeweiligen Reiseveranstalter um die Erstattung des Reisepreises, gegebenenfalls anteilig, bemühen.
4)
Soweit ein Reisekunde auch im Namen anderer Personen bucht, haftet er neben den anderen für Reisepreis und Rücktrittsgebühren, soweit in der Reiseanmeldung hierauf gesondert und ausdrücklich verwiesen wurde.
5)
Auch bei vermittelten Leistungen ist der Kunde verpflichtet, die oben bei den Veranstaltungsbedingungen genannten Zahlungsfristen einzuhalten, soweit nicht ein Veranstalter hiervon abweichende Zahlungsfristen verlangt und SCHÖNER TAUCHEN dies insoweit mit der Reisebestätigung erklärt hat. SCHÖNER TAUCHEN ist berechtigt, im Falle verspäteter Zahlung namens des Veranstalters vom Vertrag zurückzutreten.
6)
Einbuchungen durch dritte Reisebüros, insbesondere bei Buchungen von Landprogrammen ohne interkontinentalen Flug, sind grundsätzlich, soweit sich nicht SCHÖNER TAUCHEN in der Reisebestätigung ausdrücklich als Veranstalter bezeichnet, Vermittlungsleistungen für diese. SCHÖNER TAUCHEN vermittelt in diesem Falle Verträge zwischen dem einbuchenden Reisebüro als Veranstalter und den Leistungsträgern. Das einbuchende Reisebüro verpflichtet sich, die bei SCHÖNER TAUCHEN eingebuchten Leistungen im eigenen Namen an seine Kunden weiterzuverkaufen und stellt SCHÖNER TAUCHEN von allen Ansprüchen seiner Kunden, soweit sie auf Reiseveranstaltungsrecht gestützt werden, frei.
7)
Ticketrückgabe oder Erstattungen sowie Umbuchungen oder Umschreibungen auf andere Fluglinien sind nur bei SCHÖNER TAUCHEN zulässig. Der Kunde haftet für jeden bei SCHÖNER TAUCHEN aus anderer Handhabung eintretenden Schaden.
8)
Nebenabreden, auch die Änderung dieser Klausel, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung. Sollte eine der Vertragsklauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarungen als Ganzes unberührt. Statt der unwirksamen Klausel gilt dann als vereinbart, was wirtschaftlich der Klausel wirksam am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort, soweit gesetzlich zulässig und jedenfalls für Einbuchungen der Reisebüros, ist Bremen.
C) KUNDENINFORMATION FÜR FLUGREISEN
1)
Flüge werden von SCHÖNER TAUCHEN nur vermittelt, diesbezüglich ist SCHÖNER TAUCHEN kein Reiseveranstalter.
2)
Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder von Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens und des Warschauer Abkommens.
3)
Entsprechend EU Recht (Verordnung Nr. 2111/2005, des europäischen Parlaments und des Rates v. 14.12.05) ist SCHÖNER TAUCHEN verpflichtet die Fluggäste über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. SCHÖNER TAUCHEN wird den Kunden bereits bei Buchung mitteilen, welches Luftfahrtunternehmen den Flug durchführt. Steht dieses zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, oder wechselt es, wird SCHÖNER TAUCHEN die Kunden unverzüglich benachrichtigen, sobald SCHÖNER TAUCHEN diese Informationen hat, spätestens beim Boarding. Die so genannte „Blacklist“ der Luftfahrtunternehmen ist auf der Internetseite von Schöner Tauchen als Anhang zu den Reisebedingungen abrufbar, bzw. in den Geschäftsräumen von SCHÖNER TAUCHEN einsehbar.
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