Reiseversicherung
Als Reiseveranstalter sind wir laut den geltenden Reiserecht-Richtlinien verpflichtet, Sie auf den Abschluss einer Reise-Krankenversicherung mit Kranken-Rücktransport und einer Reiserücktritt-Versicherung hinzuweisen!
Neben dieser Versicherungen können auch andere Reiseversicherungen wie Reisegepäck, Reiseunfall oder attraktive Jahrespakete Sinn machen und bei Bedarf bei uns abgeschlossen werden.
Für Taucher ist es eventuell interessant eine Reiseabbruchversicherung mit abzuschließen. Diese erstattet unter anderem, bei nachgewiesener Erkrankung während des Urlaubs, nicht in Anspruch genommene Tauchgänge.
WICHTIG! Reiserücktrittskostenversicherungen müssen zeitnah nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung abgeschlossen werden, bei kurzfristigen Buchungen (ab 29 Tage vor Reiseantritt) muss dies innerhalb von 3 Werktagen geschehen.
Der Elvia Reiseschutz bietet einen besseren Schutz bei Schwangerschaft und Arbeitgeberwechsel, bei Bedarf kann dieser auch auf unserer Seite direkt online gebucht werden.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich über die passende Versicherung und schließen diese für Sie ab.
Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO). Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e.V. - Postfach 08 06 32 - 10006 Berlin www. versicherungsombudsmann.de